15.01.26
Neue Powerbank-Regeln bei Swiss & Edelweiss: Das müssen Flugreisende jetzt wissen
Für viele von uns gehören Powerbanks längst zur Standardausrüstung beim Reisen. Ob Smartphone, Tablet oder Kopfhörer – es gibt kaum etwas Ärgerlicheres als einen leeren Akku mitten im Flug. Genau hier setzen Swiss und Edelweiss an. Ab dem 15. Januar gelten neue, deutlich strengere Regeln für die Mitnahme und Nutzung von Powerbanks an Bord. Damit reagieren die Airlines gemeinsam mit der Lufthansa Group auf potenzielle Sicherheitsrisiken. Doch was bedeutet das konkret für uns Passagiere?
Warum sind neue Regeln notwendig?
Der Hauptgrund für die neuen Vorschriften liegt in der Technik selbst: Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die zwar leistungsstark, aber auch empfindlich sind. Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Batterien, die zwar leistungsstark, aber auch empfindlich sind. Kommt es zu einem Defekt, einer Überhitzung oder einem Kurzschluss, kann im schlimmsten Fall ein Brand entstehen. In der engen Umgebung eines Flugzeugs wäre das besonders gefährlich.
Internationale Luftfahrtbehörden wie die EASA, die FAA, die IATA und die ICAO warnen seit Jahren vor diesen Risiken. Swiss und Edelweiss setzen diese Empfehlungen nun konsequent um, um die Sicherheit an Bord weiter zu erhöhen.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Die neuen Regeln betreffen die Anzahl, die Aufbewahrung und die Nutzung von Powerbanks.
Pro Person sind maximal zwei Powerbanks erlaubt.
- Das Laden von Geräten mit Powerbanks während des Flugs ist verboten.
- Powerbanks dürfen nicht über die Bordstromversorgung geladen werden.
- Die Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz ist untersagt.
- Erlaubt ist nur die Lagerung unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder am Körper.
- Damit wollen die Airlines sicherstellen, dass Powerbanks jederzeit sichtbar sind und im Notfall schnell erreicht werden können.
Was weiterhin erlaubt bleibt, ist:
Trotz der Verschärfungen gibt es wichtige Ausnahmen. So dürfen Powerbanks weiterhin für medizinisch notwendige Geräte genutzt werden, etwa für Insulinpumpen oder andere lebenswichtige Hilfsmittel. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Airline vorab zu informieren und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mitzuführen.
Auch die bekannten Leistungsgrenzen bleiben bestehen.
- Powerbanks bis 100 Wattstunden (Wh) sind ohne Genehmigung erlaubt.
- Geräte zwischen 100 und 160 Wh benötigen eine Genehmigung der Airline.
- Alles über 160 Wh ist grundsätzlich verboten.
Aufgabegepäck bleibt tabu.
Eine Regel bleibt unverändert streng: Powerbanks dürfen weiterhin nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Der Grund ist einfach: Ein Brand im Frachtraum wäre schwer zu entdecken und noch schwerer zu bekämpfen. Deshalb müssen Powerbanks immer im Handgepäck transportiert werden – allerdings gibt es nun klar definierte Aufbewahrungsregeln.
Nicht nur Powerbanks sind betroffen.
Die neuen Vorschriften gelten übrigens nicht ausschliesslich für Powerbanks. Auch E-Zigaretten und andere elektronische Geräte mit Lithium-Batterien fallen unter diese Regelungen. Sie dürfen ebenfalls weder im Aufgabegepäck noch im Gepäckfach über dem Sitz transportiert werden.
So bereitest du dich optimal vor.
Damit es am Flughafen oder im Flugzeug zu keinen bösen Überraschungen kommt, helfen ein paar einfache Tipps:
- Lade alle wichtigen Geräte vor dem Abflug vollständig auf.
- Nimm nur die wirklich benötigten Powerbanks mit.
- Prüfe die Wattstunden-Angabe deiner Geräte.
- Bewahre Powerbanks griffbereit und korrekt auf.
- Folge den Anweisungen der Crew.
- So reist du stressfrei und regelkonform.










